Vertragsrecht
Verträge werden in den verschiedensten Bereichen und Situationen geschlossen. In Deutschland und in den meisten anderen (europäischen) Ländern gilt Vertragsfreiheit, d.h. es kann nahezu alles in Verträgen geregelt werden. Die Parteien sind grundsätzlich frei darin, den Inhalt und die Ausgestaltung eines Vertrages zu bestimmen. Die wichtigsten Regelungen zum Vertragsrecht finden sich im allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sowie in den Vorschriften zum Schuldrecht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dazu, bestimmte generelle vertragliche Absprachen für eine Vielzahl von Verträgen bereits im Vorwege festzulegen, so dass gegebenenfalls lediglich bestimmte Einzelheiten der individuellen Abstimmung bedürfen.
Immer dort, wo Verträge geschlossen werden oder werden sollen, kann es zu Problemen und Meinungsverschiedenheiten kommen. Was soll genau geregelt werden? Wie ist ein Vertrag zu verstehen oder auszulegen? Was gilt, wenn die Vertragsparteien einen Vertrag bzw. einzelne Vertragsklauseln unterschiedlich interpretieren? Verstoßen einzelne Klauseln gegen zwingende rechtliche Vorgaben oder Bestimmungen?