Urheberrecht
Das Urheberrecht beschäftigt sich grundsätzlich mit dem Schutz des geistigen Eigentums. Geschützt werden alle Arten geistiger Schöpfung, wie z.B. Kunstwerke, Fotografien, Grafiken, musikalische Kompositionen, Literatur etc. Hierbei werden sowohl ideelle als auch materielle Werte geschützt. Urheberrechtlicher Schutz besteht generell jedoch nur soweit ein Werk eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist, also nicht alltäglich sondern etwas Besonderes ist.
Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zum Urheberrecht finden sich im Urheberrechtsgesetz (UrhG), in der EU Urheberrechtsrichtlinie (UrhRil; Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft), dem WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT), im Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) und im Verlagsgesetz (VerlG). Diese definieren, welche Art von Werken urheberrechtlichen Schutz beanspruchen können, wer Urheber ist, welche Rechte bezüglich einzelner Werke bestehen, sowie die Möglichkeiten der Geltendmachung dieser Rechte. Ebenfalls finden sich darin Regelungen hinsichtlich der Rechtsnachfolge im Urheberrecht sowie Vorschriften in Bezug auf die Nutzungsrechte und Lizenzvergabe an urheberrechtlich geschützten Werken.
Auf dem Gebiet des Urheberrechts vertreten wir unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor den nationalen Gerichten und vor der Schiedsstelle nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).