Medienrecht
Das Medienrecht stellt, ähnlich wie das Internetrecht, eine Schnittmenge aus verschiedenen Rechtsgebieten dar, wobei es klassischerweise meist dabei um die Verletzung von Rechten bzw. immateriellen Gütern des Betroffenen geht. Dabei sind entsprechend vielfältige und spannende Fallkonstellationen denkbar.
Streitgegenstand in medienrechtlichen Fällen können etwa bestimmte Veröffentlichungen in Presseartikeln oder Rundfunkbeiträgen in Radio und Fernsehen (z. B. Persönlichkeitsrechtsverletzungen) oder dem Internet sein, es kommen aber auch immer wieder urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Bild- und Tonrechten (z. B. so genannte Raubkopien von Film- und Musikwerken) oder wettbewerbsrechtliche Probleme (z. B. markenrechtlich unerlaubte Verwendung von Waren- oder Kennzeichen) auf. Weitere Bereiche sind das Eventrecht, das E-Commerce-Recht, das Arbeitsrecht sowie das Datenschutzrecht. Klassische Bereiche des Medienrechts sind Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen), Film, Musik und Verlage, natürlich sind mit dem Aufkommen neuer Medien die Bereiche Multimedia und Internet, vor allen Dingen der Bereich Social Media hinzugekommen.
Wir beraten und vertreten Fotografen, Autoren, Journalisten, Blogger, Designer und bildende Künstler sowie alle Menschen, die im Medienrecht anwaltliche Hilfestellung und Vertretung benötigen, weil deren Rechte betroffen wurden. Fragestellungen in Zusammenhang mit modernen Kommunikationssystemen bilden dabei einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.