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Rechtsgebiete:

Medienrecht

Das Medienrecht stellt, ähnlich wie das Internetrecht, eine Schnittmenge aus verschiedenen Rechtsgebieten dar, wobei es klassischerweise meist dabei um die Verletzung von Rechten bzw. immateriellen Gütern des Betroffenen geht. Dabei sind entsprechend vielfältige und spannende Fallkonstellationen denkbar.

Streitgegenstand in medienrechtlichen Fällen können etwa bestimmte Veröffentlichungen in Presseartikeln oder Rundfunkbeiträgen in Radio und Fernsehen (z. B. Persönlichkeitsrechtsverletzungen) oder dem Internet sein, es kommen aber auch immer wieder urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Bild- und Tonrechten (z. B. so genannte Raubkopien von Film- und Musikwerken) oder wettbewerbsrechtliche Probleme (z. B. markenrechtlich unerlaubte Verwendung von Waren- oder Kennzeichen) auf. Weitere Bereiche sind das Eventrecht, das E-Commerce-Recht, das Arbeitsrecht sowie das Datenschutzrecht. Klassische Bereiche des Medienrechts sind Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen), Film, Musik und Verlage, natürlich sind mit dem Aufkommen neuer Medien die Bereiche Multimedia und Internet, vor allen Dingen der Bereich Social Media hinzugekommen.

Wir beraten und vertreten Fotografen, Autoren, Journalisten, Blogger, Designer und bildende Künstler sowie alle Menschen, die im Medienrecht anwaltliche Hilfestellung und Vertretung benötigen, weil deren Rechte betroffen wurden. Fragestellungen in Zusammenhang mit modernen Kommunikationssystemen bilden dabei einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Presserecht und Äußerungsrecht
Ein besonders relevanter und immer wieder zu Streit führender Bereich des Medienrechtes ist das Presse- und Äußerungsrecht und damit verbunden vor allen Dingen die Durchsetzung von Ansprüchen Betroffener gegen Medienunternehmen, z.B. Verlage oder Fernsehsender, im Rahmen unwahrer Berichterstattung oder der Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch unzulässige Bildnisverwendung.

Wir beraten und vertreten betroffene Personen bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber Medienunternehmen bei unzulässiger Berichterstattung oder Bildrechtsverletzung. Zu beachten ist, dass gerade in diesen Fällen ein längeres Abwarten des Betroffenen nach Kenntniserlangung von der Rechtsverletzung dazu führen kann, dass er Nachteile oder gar Verluste seiner Rechte hinnehmen muss. Wir raten den Betroffenen im Falle einer Rechtsverletzung daher, umgehend rechtlichen Rat und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da im Medienrecht in der Regel sehr enge Reaktionsfristen durch die Rechtsprechung vorgegeben sind. Auch lassen sich erfahrungsgemäß medienrechtliche Meinungsverschiedenheiten oder handfeste Streitigkeiten nur dann auf Augenhöhe austragen, wenn der Betroffene anwaltlich vertreten wird.

Ansprüche, die der Verletzte haben kann, sind dabei der Anspruch auf Unterlassung, auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung oder Richtigstellung sowie unter Umständen auf Geldentschädigung. Wir prüfen die Ansprüche unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung und machen sie für unsere Mandanten geltend wobei wir sie nötigenfalls auch vor Gericht durchsetzen.

Social Media Recht

Auch die immer weiter zunehmende Verbreitung und Nutzung von so genannten Social Media-Netzwerken und Plattformen, wie zum Beispiel Facebook, Twitter, Instagram, Pinterest, XING, LinkedIn oder YouTube kann häufig zu rechtlichen Problemen und Streitigkeiten führen. Wo Menschen miteinander kommunizieren und interagieren und dabei Fotos, Texte und Videos posten, liken, teilen und auch verlinken, tauchen auch immer wieder juristische Fragen auf, deren Beantwortung für den Laien schwierig sein kann. Äußerungen im Internet und dabei die Abgrenzung zwischen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes und der häufig als Hate Speech, also der Hassrede, bezeichneten Überschreitung des rechtlich Zulässigen stellen den Social Media Nutzer und den Juristen in neuerer Zeit vor eine Reihe von rechtlichen und tatsächlichen Fragen des zwischenmenschlichen Umgangs. Daneben berührt die Nutzung und das sich Bewegen in sozialen Netzwerken oftmals auch weitere unterschiedlichste Rechtsgebiete wie etwa das Urheberrecht oder auch das Arbeitsrecht. Neben der rein privaten Nutzung, ist mittlerweile auch für viele Selbstständige und Unternehmen eine Eigenpräsentation in den sozialen Netzwerken Pflicht, um Kontakt zu Kunden zu pflegen oder Werbung zu betreiben. An dieser Stelle kommt dann regelmäßig auch das Wettbewerbsrecht ins Spiel. Denn auch in den sozialen Netzwerken gilt, dass bei der Kommunikation mit dem Kunden bzw. dem potenziellen Kunden die Spielregeln des fairen wirtschaftlichen Verhaltens, welche im Wesentlichen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt sind, eingehalten werden.

Was wir tun

Wir kennen die mediale Landschaft, deren technische und rechtliche Entwicklung und deren Nutzung aus Leidenschaft. Wir beraten und vertreten außergerichtlich und vor Gericht unsere Mandanten in allen Bereichen des Medienrechts. Wir handeln überlegt und schnell, leisten aber auch schon Hilfe, bevor es zu Streitigkeiten kommt.