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Rechtsgebiete:

Internetrecht

Unternehmen und Personen, die mittels ihrer Internetpräsenz über das Internet tätig werden, haben dabei auch eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen zu beachten.

Da es sich bei dem Begriff Internetrecht (oder Onlinerecht) nur über einen Oberbegriff für eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen aus teilweise höchst unterschiedlichen Rechtsgebieten handelt, werden im Folgenden kurz einige der Rechtsgebiete und Problemfelder beschrieben und erläutert, die erfahrungsgemäß für unsere Mandanten im Bereich des Internetrechts von besonderer Bedeutung sind.

E-Commerce Recht

Mit dem Begriff E-Commerce oder auch Internethandel bezeichnet man recht allgemein den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen, etwa über Internetshops, aber auch die Abwicklung sonstiger geschäftlicher Vorgänge, wie etwa Werbung und Onlinebanking, über das Internet. Internetauftritte, Online-Shops, Newsletter oder Social Media Präsenzen sind in der heutigen Zeit unverzichtbare Bausteine für Marketing und Vertrieb eines Unternehmens. Wer sein Unternehmen im Internet präsentiert oder dort Produkte oder Dienstleistungen anbietet, muss zahlreiche Rechtsvorschriften beachten. Da die rechtlichen Rahmenbedingungen, so wie der technische Wandel auch, einem stetigen Fluss unterliegen, und durch eine äußerst dynamische Rechtsprechung, insbesondere durch europarechtliche Vorgaben, fortgeschrieben werden, ist von den Unternehmen ein permanentes „am Puls der Zeit bleiben“ gefordert. Dies ist jedoch regelmäßig ein sehr zeit- und arbeitsaufwändiges Unterfangen und von Nichtjuristen quasi nicht zu leisten.

Durch die EU Verbraucherrichtlinie vom 25. Oktober 2011 (Richtlinie 2011/83/EU) wurde das Händler- und Verbraucherrecht europaweit weitgehend harmonisiert und vereinheitlicht und die Bestimmungen des deutschen Fernabsatzrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie die technischen Bestimmungen im Telemediengesetz (TMG) den Regelungen der EU Richtlinie angepasst.

Im Bereich des E-Commerce Rechts sind wir vor allem beratend für unsere Mandanten tätig und unterstützen diesen bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Fernabsatzrechts, der Preisangabenverordnung (PAngV) sowie der Verpackungsverordnung (VerpackV), und bei der gesetzeskonformen Gestaltung von Händlerverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Widerrufsbelehrungen zur Verwendung auf gewerblichen Webseiten. Außerdem beraten wir unsere Mandanten natürlich auch auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts (IPR) bei grenzüberschreitenden Verträgen und der Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG).

Zu unserer anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des E-Commerce Rechts gehört aber natürlich auch die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung eigener Rechte als auch die Abwehr angeblicher Ansprüche Dritter wegen angeblicher Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen und sich daraus ergebender wettbewerbsrechtlicher Ansprüche nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (UWG).

Internetwerbung

Von großer und immer weiter zunehmender Bedeutung ist natürlich auch die Werbung im Internet. Emailwerbung, Bannerwerbung und Suchmaschinenwerbung gehören schon seit langem nicht nur für die Betreiber von Onlineshops zu den gängigen Werbeformen. Außerdem spielen auch andere Werbeformen, wie Websponsoring, kommerzielle Werbeclips, Site Branding, Product Placement, Interstitials und Prestitials eine immer größere Rolle bei der Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen über das Internet.

Die Beratung von Handelsunternehmen, Dienstleistungsunternehmen, Werbeagenturen, Presseunternehmen und Selbständigen bei der Planung und Umsetzung sowie den Grenzen der Zulässigkeit von Werbung im Internet gehört zu den Schwerpunkten unserer anwaltlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Internetwerbung.

Von besonderer Bedeutung ist dabei für unsere Mandanten erfahrungsgemäß insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (UWG), der Preisangabenverordnung (PAngV), des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), der europäischen Health-Claims-Verordnung (HCVO; VO (EG) Nr. 1924/2006), des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV), sowie des Urhebergesetzes (UrhG).

Datenschutzrecht

Wer im Internet geschäftlich tätig ist, hat auch eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu beachten. Neben den allgemeinen Gesetzen sind dabei vor allem die Regelungen des Telemediengesetzes (TMG), der EU Verbraucherrechterichtlinie (Richtlinie 2011/83/EU), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), des Signaturgesetzes (SigG) und des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) von großer Bedeutung.

Wir beraten unsere Mandanten dabei, welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen für sie von Bedeutung sind und in welcher Form diese auf gewerblichen Internetauftritten beachtet werden müssen. Zu unserer Tätigkeit gehört dabei regelmäßig auch die Erstellung entsprechender Datenschutzerklärungen für die Internetauftritte unserer Mandanten.

Domainrecht

Unter Domainrecht versteht man allgemein alle rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Anmeldung, Vergabe und Nutzung von Internetdomains eine Rolle spielen. Häufig ist es dabei schwierig, festzustellen, ob bereits die Anmeldung eines bestimmten Domainnamens bestehende Rechte Dritter verletzen kann.

Bei der Einschätzung, ob die eigene Internetdomain oder eine gewünschte Internetdomain gegen fremde Rechte verstoßen kann, spielen erfahrungsgemäß vor allem markenrechtliche, kennzeichenrechtliche, namensrechtliche und/oder wettbewerbsrechtliche Gesichtspunkte eine große Rolle.

Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des Domainrechts umfasst vor allem die rechtliche Prüfung, ob Kollisionen mit den Rechten Dritter vorliegen oder ob von Dritten gewählte Domainnamen gegen eigene Rechte verstoßen. Zu unserer Tätigkeit im Domainrecht gehört aber selbstverständlich auch die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Vertretung eigener oder Abwehr fremder Ansprüche vor deutschen Gerichten oder in Schiedsverfahren.

Was wir tun

Wir sind seit über 10 Jahren als Anwälte im Bereich des Internetrechts tätig und verfügen deshalb über weitreichende und rechtsgebietsübergreifende Kenntnisse auf diesem Gebiet. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und vor Gericht in allen Bereichen des Internetrechts.