Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht bestimmt die Regeln des fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und die Nachfrage von Gütern und Dienstleistungen einhalten muss. Dabei dient es dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Man könnte also sagen, Fairness gilt auf und neben dem Spielfeld.
Das auch als Lauterkeitsrecht bezeichnete Wettbewerbsrecht findet seine Grundlagen im Wesentlichen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das allerdings von zahlreichen weiteren wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen in anderen, spezielleren, Gesetzen ergänzt wird. Hierzu zählen zum Beispiel das Markengesetz (MarkenG), die Preisangabenverordnung (PAngV) oder das Heilmittelwerbegesetz (HWG).
Daneben enthalten eine Vielzahl weiterer Gesetze Regelungen, die wettbewerbsrechtlichen Charakter haben und deren Beachtung im geschäftlichen Verkehr erforderlich ist, bzw. bei Missachtung zu empfindlichen rechtlichen Konsequenzen führen kann. Hierzu zählen unter anderem das Telemediengesetz (TMG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr), bzw. die ab dem 25.05.2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung (EU-Verordnung 2016/679; EU-DSGVO) sowei spezialgesetzliche Regelungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (EEG), Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und in der so genannten „Health-Claims-Verordnung“ (EU-Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel; HCVO).
Wir stehen unseren Mandanten als fachkundige und erfahrene Anwälte in allen Fragen des Wettbewerbsrechts zur Seite. Wir verteidigen gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, verfolgen aber auch auf Wunsch die von Mitbewerbern begangenen Verletzungen der Spielregeln des fairen Wettbewerbs.